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   OVG Niedersachsen, 04.01.1999 - 12 M 121/99   

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OVG Niedersachsen, 04.01.1999 - 12 M 121/99 (https://dejure.org/1999,18906)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.01.1999 - 12 M 121/99 (https://dejure.org/1999,18906)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Januar 1999 - 12 M 121/99 (https://dejure.org/1999,18906)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Lüneburg - 6 B 128/98
  • OVG Niedersachsen, 04.01.1999 - 12 M 121/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.1999 - 12 M 121/99
    Nicht abschließend zu klären ist, weil der Rechtsstreit hierzu keinen Anlaß gibt, ob "ernstliche Zweifel" i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfordern, daß der Erfolg des Rechtsmittels (mindestens) ebenso wahrscheinlich ist wie der Mißerfolg, ob hierfür im Anschluß an die Auslegung der gleichlautenden Wendung in Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG durch das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urt. v. 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 -, BVerfGE 94, 166) zu verlangen ist, da erhebliche Gründe dafür sprechen, daß die Entscheidung einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält, oder ob ernstliche Zweifel bereits dann vorliegen, wenn im Zulassungsverfahren auszuschließen ist, daß die angefochtene Entscheidung offensichtlich richtig oder das Rechtsmittel aus sonstigen Gründen offensichtlich aussichtslos ist (zum Ganzen s. - jeweils m.w.N. - Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., 1997, (§ 80 Rn. 36, § 124 Rn. 15, § 124a Rn. 16; Roth, VerwArch 1997, 416 ff; Seibert, DVBl. 1997, 932 f).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.1999 - 12 M 121/99
    An die Darlegung sind nicht geringe Anforderungen zu stellen (vgl. Senat, Beschl. v. 27. März 1997 - 12 M 1731/97 - und st. Rspr.; s.a. Schenke, NJW 1997, 81; Bader, DÖV 1997, 442; Seibert, DVBl. 1997, 932).
  • VG Schleswig, 20.03.1997 - 13 A 34/95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.1999 - 12 M 121/99
    Die Frage, ob unter Führungsaufsicht stehende Haftentlassene Anspruch auf Leistungen nach § 72 bzw. §§ 39 ff. BSHG haben, läßt sich allgemein nicht beantworten, weil stets aufgrund der Umstände des Einzelfalles zu prüfen ist, ob die (vorrangigen) Leistungen der Führungsaufsicht ausreichen, um den Bedarf an konkret notwendigen Hilfe zu decken (ähnlich zum vergleichbaren Verhältnis zwischen Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 72 BSHG und Bewährungshilfe auch Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urt. v. 20.3.1997 - 13 A 34/95 - info also 1998, 36.f.).
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